CO2-Kosten senken: Maßnahmen für Mieter und Vermieter
Die CO2-Kosten hängen von zwei Größen ab: der verbrauchten Energie und dem Zustand des Gebäudes. Mieter beeinflussen die erste, Vermieter die zweite. Beide Wege lohnen sich – wirken aber unterschiedlich, und in einem Fall führt ein sinkender Verbrauch sogar dazu, dass Mieter absolut mehr zahlen.
Inhaltlich geprüft am · Rechtsstand: CO2KostAufG in der Fassung vom 23. Juli 2026 · Keine Rechtsberatung
Zwei Hebel, zwei Interessen
Die Gesamtkosten ergeben sich aus Emissionen mal CO2-Preis. Wer weniger heizt, senkt die Emissionen und damit unmittelbar den Gesamtbetrag. Der energetische Zustand des Gebäudes wirkt anders: Er verändert über den spezifischen Ausstoß die Stufe – und damit die Verteilung der Kosten.
| Maßnahme | Wirkt auf | Wer profitiert |
|---|---|---|
| Weniger heizen, richtig lüften | Gesamtemissionen | Beide, im Verhältnis der Stufe |
| Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch | Gesamtemissionen | Beide |
| Dämmung, Fenster, Heizungstausch | Spezifischer Ausstoß und damit die Stufe | Vor allem der Vermieter |
| Wechsel auf Wärmepumpe, Pellets oder Solarthermie | CO2-Kosten entfallen ganz | Beide |
Was Mieter konkret tun können
Der Mieteranteil sinkt proportional zum Verbrauch. Die wirksamsten Maßnahmen kosten nichts und sind aus der Energieberatung gut belegt:
- Raumtemperatur um ein Grad senken. Als Faustregel gelten rund sechs Prozent weniger Heizenergie je Grad. Bei 120.000 kWh im Beispielhaus sind das über 7.000 kWh.
- Stoßlüften statt Kippfenster. Dauerhaft gekippte Fenster kühlen Wände aus, die anschließend wieder aufgeheizt werden müssen.
- Heizkörper freihalten. Verdeckte oder von Möbeln verstellte Heizkörper geben ihre Wärme an die Wand statt an den Raum ab.
- Nachtabsenkung nutzen. Programmierbare Thermostate senken die Temperatur in Schlafzeiten automatisch.
- Rollläden und Vorhänge schließen. Sie reduzieren nachts die Wärmeverluste über die Fensterflächen.
- Entlüften. Luft im Heizkörper verhindert, dass die Fläche vollständig warm wird.
Wichtig für die Erwartungshaltung: Diese Maßnahmen senken die Gesamtkosten, verändern aber die Stufe kaum, weil sie den Verbrauch nur um einige Prozent bewegen. Die Stufe selbst hängt vom Gebäude ab.
Der Stufensprung-Effekt: weniger Verbrauch, höherer Mieteranteil
Eine Besonderheit des Stufenmodells überrascht in der Praxis regelmäßig: Sinkt der Verbrauch so weit, dass das Gebäude eine Stufe besser eingeordnet wird, verschiebt sich der Anteil zugunsten des Vermieters. In Grenzfällen zahlt der Mieter dann absolut mehr als vorher.
| Vorher | Nach 12,5 % weniger Verbrauch | |
|---|---|---|
| Jahresverbrauch | 120.000 kWh | 105.000 kWh |
| Emissionen | 24.120 kg CO2 | 21.105 kg CO2 |
| Spezifischer Ausstoß | 40,2 kg/m² | 35,2 kg/m² |
| Stufe | 7 (Vermieter 60 %) | 6 (Vermieter 50 %) |
| CO2-Kosten gesamt | 1.447,20 € | 1.266,30 € |
| Vermieteranteil | 868,32 € | 633,15 € |
| Mieteranteil | 578,88 € | 633,15 € |
Der Mieteranteil steigt um 54,27 Euro
Obwohl der Verbrauch um 12,5 Prozent gesunken ist und die Gesamtkosten um fast 181 Euro geringer ausfallen, zahlen die Mietparteien zusammen mehr – weil ihr Prozentsatz von 40 auf 50 gestiegen ist. Der Vermieter spart 235,17 Euro.
Dieser Effekt tritt nur an Stufengrenzen auf und ist eine bewusste Folge des Stufenaufbaus: Das Gesetz belohnt den Vermieter dafür, dass sein Gebäude besser dasteht. Für Mieter bleibt die Verbrauchssenkung dennoch sinnvoll, weil die eigentlichen Heizkosten – also der Energiepreis selbst – um ein Vielfaches über den CO2-Kosten liegen. Im Beispiel sinken 15.000 kWh Gasverbrauch bei 10 ct/kWh um 1.500 Euro, während der CO2-Anteil sich nur um wenige Dutzend Euro verschiebt.
Was Vermieter bewegt
Für Vermieter ist der Stufensprung der eigentliche Hebel. Jede Stufe entspricht zehn Prozentpunkten am CO2-Kostenanteil – und der Effekt wiederholt sich jedes Jahr, mit steigendem CO2-Preis zunehmend.
- Hydraulischer Abgleich und Heizungsoptimierung. Vergleichsweise günstig, wirkt sofort auf den Verbrauch und damit auf den spezifischen Ausstoß.
- Dämmung der obersten Geschossdecke und des Kellers. Häufig die wirtschaftlichste Maßnahme je eingesparter Kilowattstunde.
- Fenstertausch und Fassadendämmung. Aufwendiger, bewegt den spezifischen Ausstoß aber am stärksten und kann mehrere Stufen überspringen.
- Warmwasserverluste begrenzen. Gedämmte Leitungen und angepasste Zirkulationszeiten senken den Grundverbrauch unabhängig vom Heizverhalten.
Zu beachten ist außerdem § 9: Wer durch Denkmalschutz, eine Erhaltungssatzung oder einen Anschluss- und Benutzungszwang an einer Verbesserung gehindert ist, kann seinen Anteil halbieren lassen – muss die Umstände dem Mieter aber nachweisen.
Wenn die CO2-Kosten vollständig entfallen
Die CO2-Kostenaufteilung setzt einen Brennstoff voraus, für den das Brennstoffemissionshandelsgesetz einen Emissionsfaktor festlegt. Fällt dieser Anknüpfungspunkt weg, entfällt die Position komplett:
| Wärmeerzeugung | Nationaler CO2-Preis | Aufteilung nach CO2KostAufG |
|---|---|---|
| Erdgas, Heizöl, Flüssiggas | ja | Stufenmodell |
| Fernwärme aus fossilen Quellen | ja | Stufenmodell, Faktor vom Versorger |
| Wärmepumpe, Stromdirektheizung | nein | entfällt |
| Holz, Pellets, nachhaltige Biomasse | nein | entfällt |
| Solarthermie | nein | entfällt |
Für Vermieter ist das der stärkste Effekt: Ein Wechsel auf eine Wärmepumpe beendet die CO2-Kostenbeteiligung dauerhaft, unabhängig davon, wie stark der CO2-Preis künftig steigt. Umgekehrt gilt für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen seit Sommer 2026 ein zusätzliches Kostenrisiko, weil das Gebäudemodernisierungsgesetz ab 2028 eine hälftige Aufteilung weiterer Positionen vorschreibt.
Warmwasser als unterschätzter Posten
Wird Warmwasser über dieselbe Anlage erzeugt, gehören die dafür eingesetzten Brennstoffe in die Berechnung. In gut gedämmten Gebäuden entfällt inzwischen ein erheblicher Teil des Verbrauchs auf Warmwasser – bei sehr effizienten Häusern kann er die Heizwärme sogar übersteigen.
Praktisch bedeutet das: In einem sanierten Gebäude lässt sich der spezifische Ausstoß kaum noch über die Heizung senken, wohl aber über die Warmwasserbereitung. Kürzere Zirkulationszeiten, gedämmte Leitungen und eine moderate Speichertemperatur wirken hier direkt auf die Stufe.
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Quellen und weiterführende Links
- Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) – amtlicher Volltext bei gesetze-im-internet.de
- Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – Rechtsgrundlage des nationalen CO2-Preises
- Leitfaden zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Nationaler Emissionshandel (nEHS) – Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt