Zum Inhalt springen

Gasetagenheizung: CO2-Kosten vom Vermieter zurückfordern

Wer seine Wärme selbst einkauft, zahlt den CO2-Preis zunächst vollständig aus eigener Tasche – der Vermieter taucht in der Gasrechnung nicht auf. Das Gesetz gibt Selbstversorgern deshalb einen eigenen Erstattungsanspruch. Er verfällt allerdings, wenn er nicht innerhalb von zwölf Monaten geltend gemacht wird.

Inhaltlich geprüft am · Rechtsstand: CO2KostAufG in der Fassung vom 23. Juli 2026 · Keine Rechtsberatung

Wer als Selbstversorger gilt

Selbstversorger ist, wer sich selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser versorgt – also einen eigenen Liefervertrag über den Brennstoff oder die Wärme hat. Typische Fälle:

  • Gasetagenheizung oder Gastherme mit eigenem Gasliefervertrag,
  • eigener Öltank für die Wohnung, den der Mieter selbst befüllen lässt,
  • Flüssiggasversorgung im eigenen Namen,
  • ein eigener Wärmeliefervertrag mit einem Fernwärmeversorger.

Nicht darunter fällt der Normalfall der zentralen Heizungsanlage: Dort kauft der Vermieter den Brennstoff ein und rechnet über die Heizkostenabrechnung ab. Dann ist er auch für die Aufteilung zuständig.

Der Vermieter muss Sie informieren

Bei Abschluss des Mietvertrags – und beim Einbau einer Heizungsanlage nach § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes – muss der Vermieter Selbstversorger in Textform auf den Erstattungsanspruch hinweisen (§ 6 Abs. 2 letzter Satz). Zusätzlich muss jede Brennstoffrechnung einen Hinweis auf die Erstattungsansprüche enthalten (§ 3 Abs. 1 Nr. 5).

So berechnen Sie den Vermieteranteil

Der entscheidende Unterschied zur zentralen Versorgung: Sie rechnen nicht mit der Gesamtwohnfläche des Gebäudes, sondern mit der Wohnfläche Ihrer eigenen Wohnung (§ 5 Abs. 3). Das ist konsequent, denn weder Sie noch der Vermieter kennen den Verbrauch des Gesamtgebäudes.

  1. 1Werte aus der Rechnung übernehmen. Ihr Lieferant muss Brennstoffemissionen in kg CO2, den Emissionsfaktor, den Energiegehalt in kWh und den CO2-Preisbestandteil ausweisen.
  2. 2Spezifischen Ausstoß berechnen. Brennstoffemissionen geteilt durch die Wohnfläche Ihrer Wohnung, gerundet auf eine Nachkommastelle.
  3. 3Stufe bestimmen. Den Wert in die Stufentabelle einordnen und den Vermieteranteil in Prozent ablesen.
  4. 4Betrag ermitteln. Den auf der Rechnung ausgewiesenen CO2-Preisbestandteil mit dem Vermieteranteil multiplizieren.
  5. 5In Textform anfordern. Den Anspruch schriftlich oder per E-Mail geltend machen und die Berechnung beilegen.

Im Rechner tragen Sie dafür einfach die Fläche Ihrer Wohnung statt der Gebäudefläche ein – Stufe und Prozentsätze ergeben sich dann automatisch.

Rechenbeispiel: 72-m²-Wohnung mit Gasetagenheizung

Eine Mieterin bewohnt 72 m² und verbraucht im Abrechnungsjahr 2026 11.000 kWh Erdgas. Der Gasversorger weist einen Emissionsfaktor von 0,201 kg CO2/kWh aus.

SchrittRechnungErgebnis
Brennstoffemissionen11.000 kWh × 0,201 kg/kWh2.211 kg CO2
Spezifischer Ausstoß2.211 kg ÷ 72 m²30,7 kg CO2/m²·Jahr
Einstufung27 bis unter 32 kgStufe 5 – Vermieter 40 %, Mieter 60 %
CO2-Kosten insgesamt2,211 t × 60 €/t132,66 €
Erstattung vom Vermieter132,66 € × 40 %53,06 €
Eigener Anteil132,66 € × 60 %79,60 €

Die Mieterin fordert also 53,06 Euro zurück. Der Betrag wirkt klein – über mehrere Jahre und bei steigenden CO2-Preisen summiert er sich jedoch, und bei schlechter gedämmten Wohnungen in Stufe 8 oder 9 liegt der Vermieteranteil bei 70 bis 80 Prozent.

Die 12-Monats-Frist – und was danach gilt

Der Anspruch muss innerhalb von zwölf Monaten in Textform geltend gemacht werden. Die Frist beginnt nicht mit dem Jahresende, sondern zu dem Zeitpunkt, an dem Ihr Lieferant die Lieferung gegenüber Ihnen abgerechnet hat (§ 6 Abs. 2 Satz 3).

WerFristRechtsfolge
Mieter12 Monate ab Abrechnung des LieferantenAusschlussfrist – danach entfällt der Anspruch für dieses Jahr
Vermieter (mit Betriebskostenvorauszahlung)nächste jährliche Betriebskostenabrechnung nach der AnzeigeVerrechnung des Erstattungsbetrags zulässig
Vermieter (ohne Verrechnung)spätestens 12 Monate nach AnzeigeZahlung des Betrags

Textform heißt nicht mündlich

Ein Anruf oder ein Gespräch im Treppenhaus genügt nicht. Textform bedeutet Brief, Fax oder E-Mail – dokumentiert und mit Datum. Bewahren Sie eine Kopie auf, damit Sie die Fristwahrung belegen können.

Bei Nichtwohngebäuden gilt eine eigene Regel: Selbstversorger können dort pauschal 50 Prozent der CO2-Kosten erstattet verlangen (§ 8 Abs. 2), mit denselben Fristen und Formanforderungen.

Wenn Sie den Brennstoff auch anders nutzen

Wird der Brennstoff nicht ausschließlich zum Heizen und für Warmwasser verwendet, sieht § 6 Abs. 3 zwei Einschränkungen vor:

  • Gewerbliche Mitnutzung: Betreiben Sie mit dem Gas auch Geräte zu gewerblichen Zwecken, können Sie den Erstattungsanspruch nur geltend machen, wenn der Heizverbrauch separat gemessen und dem Vermieter nachgewiesen wird. Alternativ genügt eine separate Erfassung des gewerblichen Verbrauchs.
  • Sonstige eigene Geräte: Nutzen Sie den Brennstoff zusätzlich für andere, nicht gewerbliche Zwecke – etwa einen Gasherd –, wird der Erstattungsanspruch pauschal um 5 Prozent gekürzt.

In der 72-m²-Wohnung des Beispiels sinkt die Erstattung mit Gasherd damit von 53,06 Euro auf 50,41 Euro.

Musterschreiben für die Erstattung

Nutzen Sie dieses Muster, um den Anspruch fristgerecht und vollständig anzumelden. Legen Sie eine Kopie der Lieferantenrechnung bei, damit der Vermieter die Werte prüfen kann.

Betreff: Erstattung des Vermieteranteils an den Kohlendioxidkosten
für den Abrechnungszeitraum [von – bis]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich versorge die von mir gemietete Wohnung [Adresse, Lage im Haus] selbst mit Wärme
[und Warmwasser] über eine [Gasetagenheizung / eigene Öl- oder Flüssiggasheizung] und
habe hierfür einen eigenen Liefervertrag.

Am [Datum] hat mir [Name des Lieferanten] die Lieferung für den Zeitraum
[von – bis] abgerechnet. Auf Grundlage dieser Rechnung ergibt sich nach § 5 Abs. 3 des
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes folgende Aufteilung:

- Energiegehalt der Lieferung: [… kWh]
- Emissionsfaktor: [… kg CO2/kWh]
- Brennstoffemissionen: [… kg CO2]
- Wohnfläche der Wohnung: [… m²]
- Spezifischer Kohlendioxidausstoß: [… kg CO2/m² und Jahr]
- Einstufung nach der Anlage zum CO2KostAufG: Stufe [ …]
- Kohlendioxidkosten insgesamt: [… EUR]
- Davon Vermieteranteil ([… ] Prozent): [… EUR]

Ich mache hiermit den Erstattungsanspruch nach § 6 Abs. 2 CO2KostAufG in Höhe von
[… EUR] geltend. Kopien der Rechnung und der Berechnung liegen bei.

Bitte überweisen Sie den Betrag auf das Konto [IBAN] oder verrechnen Sie ihn mit der
nächsten Betriebskostenabrechnung.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Datum]

Unverbindlicher Formulierungsvorschlag, keine Rechtsberatung. Reagiert der Vermieter nicht, hilft der örtliche Mieterverein weiter.

Eigene Werte durchrechnen

Tragen Sie Verbrauch, Wohnfläche und Abrechnungsjahr in den Rechner ein und vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrer Heizkostenabrechnung.

Zum CO2-Kosten-Rechner

Passend zum Thema

Quellen und weiterführende Links