Ratgeber zur CO2-Kostenaufteilung
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz betrifft rund die Hälfte aller Mietverhältnisse in Deutschland – und wird in der Praxis häufig falsch oder gar nicht angewendet. Diese Sammlung erklärt jeden Teilbereich anhand des Gesetzestextes: von der Einstufung des Gebäudes über den maßgeblichen CO2-Preis bis zu den Erstattungsansprüchen von Selbstversorgern.
Inhaltlich geprüft am · Rechtsstand: CO2KostAufG in der Fassung vom 23. Juli 2026 · Keine Rechtsberatung
Wo Sie am besten einsteigen
Alle Ratgeber sind eigenständig lesbar. Welcher für Sie relevant ist, hängt vor allem davon ab, auf welcher Seite des Mietverhältnisses Sie stehen und ob Sie Ihre Wärme selbst beschaffen.
Sie sind Mieterin oder Mieter
Prüfen Sie, ob Ihre Abrechnung stimmt und ob Ihnen Geld zusteht.
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Berechnen, ausweisen, Ausnahmen prüfen – und Kürzungen vermeiden.
Sie wollen die Zahlen verstehen
Rechtsgrundlagen, Preisentwicklung und durchgerechnete Fälle.
Alle Ratgeber im Überblick
Stand aller Inhalte ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz in der Fassung vom 23. Juli 2026, das über das Gebäudemodernisierungsgesetz um die §§ 5a bis 5d ergänzt wurde.
- 10-Stufen-ModellDas 10-Stufen-Modell der Anlage zum CO2KostAufG im Detail: vollständige Stufentabelle, Berechnungsformel, Rundungsregel nach § 5 und die häufigsten Einstufungsfehler.
- CO2-Preis 2023–2028Welcher CO2-Preis gilt für die Heizkostenabrechnung? Entwicklung von 25 auf 65 Euro, der Preiskorridor 2026, die Sonderregel des § 4 CO2KostAufG und der Start des EU-ETS 2 im Jahr 2028.
- Abrechnung prüfenSchritt-für-Schritt-Anleitung für Mieter: Welche Angaben zur CO2-Kostenaufteilung die Heizkostenabrechnung enthalten muss, welche Fristen gelten und wann Sie nach § 7 Abs. 4 CO2KostAufG 3 Prozent kürzen dürfen.
- Pflichten für VermieterWas Vermieter nach dem CO2KostAufG berechnen, ausweisen und tragen müssen: Einstufung, Nachweispflichten, unwirksame Mietvertragsklauseln, Ausnahmen nach § 9 und die 50/50-Regel bei Nichtwohngebäuden.
- GasetagenheizungSelbstversorger mit Gasetagenheizung oder eigenem Öltank zahlen die CO2-Kosten zunächst allein. So berechnen Sie den Vermieteranteil, so wahren Sie die 12-Monats-Frist – mit Musterschreiben.
- RechenbeispieleFünf vollständig durchgerechnete Beispiele – vom saniertem Neubau bis zum unsanierten Ölaltbau – mit Emissionen, spezifischem Ausstoß, Stufe sowie Mieter- und Vermieteranteil in Euro.
- CO2-Kosten senkenWelche Maßnahmen die CO2-Kosten wirklich senken: Verbrauchsreduktion im Alltag, Wirkung eines Stufensprungs für Vermieter und wann ein Heizungstausch die CO2-Kosten vollständig entfallen lässt.
- Neue Gas- & ÖlheizungenDas Gebäudemodernisierungsgesetz ergänzt das CO2KostAufG um die §§ 5a bis 5d: Für Heizungen nach § 43 GModG teilen Vermieter und Mieter CO2-Kosten, Netzentgelte und Bio-Brennstoffkosten ab 2028 hälftig.
Die zehn wichtigsten Punkte in Kurzform
- 1Das Gesetz gilt für alle Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen (§ 11 Abs. 2).
- 2Maßgeblich ist der spezifische CO2-Ausstoß in kg pro m² Wohnfläche und Jahr, gerundet auf eine Nachkommastelle (§ 5 Abs. 1).
- 3Die zehn Stufen der Anlage zum Gesetz bestimmen das Aufteilungsverhältnis – von 100 Prozent Mieteranteil bis 95 Prozent Vermieteranteil.
- 4Für 2026 sind 60 Euro pro Tonne anzusetzen: der Mittelwert des Preiskorridors von 55 bis 65 Euro (§ 4 Abs. 1 Nr. 2).
- 5Der Vermieter muss Mieteranteil, Einstufung und Berechnungsgrundlagen in der Heizkostenabrechnung ausweisen (§ 7 Abs. 3).
- 6Fehlen diese Angaben, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4).
- 7Klauseln, die dem Mieter mehr als seinen gesetzlichen Anteil auferlegen, sind unwirksam (§ 6 Abs. 1).
- 8Selbstversorger rechnen mit der Fläche ihrer Wohnung und fordern den Vermieteranteil binnen zwölf Monaten in Textform zurück (§§ 5 Abs. 3, 6 Abs. 2).
- 9Bei Denkmalschutz oder ähnlichen öffentlich-rechtlichen Hindernissen halbiert sich der Vermieteranteil oder entfällt ganz (§ 9).
- 10Bei Nichtwohngebäuden gilt weiterhin eine pauschale Aufteilung von 50 zu 50 (§ 8).
Eigene Werte durchrechnen
Tragen Sie Verbrauch, Wohnfläche und Abrechnungsjahr in den Rechner ein und vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrer Heizkostenabrechnung.
Zum CO2-Kosten-RechnerQuellen und weiterführende Links
- Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) – amtlicher Volltext bei gesetze-im-internet.de
- Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – Rechtsgrundlage des nationalen CO2-Preises
- Leitfaden zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Nationaler Emissionshandel (nEHS) – Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt