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Rechenbeispiele zur CO2-Kostenaufteilung

Sechs vollständig durchgerechnete Fälle zeigen, wie unterschiedlich die Aufteilung ausfällt – vom sanierten Neubau, in dem der Vermieter nichts trägt, bis zum unsanierten Ölaltbau mit 80 Prozent Vermieteranteil. Alle Beispiele verwenden den für 2026 maßgeblichen Preis von 60 Euro pro Tonne CO2.

Inhaltlich geprüft am · Rechtsstand: CO2KostAufG in der Fassung vom 23. Juli 2026 · Keine Rechtsberatung

So sind die Beispiele aufgebaut

Jedes Beispiel folgt demselben Rechenweg: Energiegehalt mal Emissionsfaktor ergibt die Emissionen, geteilt durch die Wohnfläche und gerundet auf eine Nachkommastelle ergibt sich der Wert für die Stufentabelle. Die Gesamtkosten werden anschließend im Verhältnis der Stufe geteilt.

Beispiel 1: Sanierter Neubau mit Erdgas

Sechs Wohnungen, 480 m² beheizte Gesamtwohnfläche, 24.000 kWh Erdgas im Jahr. Ein Gebäude auf modernem Effizienzniveau.

SchrittRechnungErgebnis
Emissionen24.000 kWh × 0,201 kg/kWh4.824 kg CO2
Spezifischer Ausstoß4.824 kg ÷ 480 m²10,1 kg CO2/m²·Jahr
Einstufungunter 12 kgStufe 1 – Vermieter 0 %, Mieter 100 %
CO2-Kosten insgesamt4,824 t × 60 €/t289,44 €
Vermieteranteil289,44 € × 0 %0,00 €
Mieteranteil289,44 € × 100 %289,44 €

In Stufe 1 trägt der Vermieter nichts. Das ist gesetzlich gewollt: Wer bereits saniert hat, soll nicht zusätzlich belastet werden. Trotzdem muss die Abrechnung die Einstufung und die Berechnungsgrundlagen ausweisen – sonst greift auch hier das Kürzungsrecht nach § 7 Abs. 4.

Beispiel 2: Teilsaniertes Mehrfamilienhaus

Acht Wohnungen, 600 m² Wohnfläche, 120.000 kWh Erdgas. Fenster erneuert, Fassade ungedämmt – der häufigste Fall im Bestand.

SchrittRechnungErgebnis
Emissionen120.000 kWh × 0,201 kg/kWh24.120 kg CO2
Spezifischer Ausstoß24.120 kg ÷ 600 m²40,2 kg CO2/m²·Jahr
Einstufung37 bis unter 42 kgStufe 7 – Vermieter 60 %, Mieter 40 %
CO2-Kosten insgesamt24,12 t × 60 €/t1.447,20 €
Vermieteranteil1.447,20 € × 60 %868,32 €
Mieteranteil (alle Wohnungen)1.447,20 € × 40 %578,88 €

Die 578,88 Euro werden anschließend nach dem vereinbarten Verteilerschlüssel der Heizkostenabrechnung auf die acht Wohnungen verteilt – überwiegend verbrauchsabhängig. Der Vermieteranteil von 868,32 Euro muss zuvor von den umlagefähigen Heizkosten abgezogen werden.

Beispiel 3: Unsanierter Altbau mit Ölheizung

Vier Wohnungen, 320 m² Wohnfläche, 6.000 Liter Heizöl. Ein Liter Heizöl entspricht rund 10 kWh.

SchrittRechnungErgebnis
Energiegehalt6.000 l × 10 kWh/l60.000 kWh
Emissionen60.000 kWh × 0,266 kg/kWh15.960 kg CO2
Spezifischer Ausstoß15.960 kg ÷ 320 m²49,9 kg CO2/m²·Jahr
Einstufung47 bis unter 52 kgStufe 9 – Vermieter 80 %, Mieter 20 %
CO2-Kosten insgesamt15,96 t × 60 €/t957,60 €
Vermieteranteil957,60 € × 80 %766,08 €
Mieteranteil957,60 € × 20 %191,52 €

Der ungünstigere Emissionsfaktor von Heizöl und die schlechte Gebäudehülle addieren sich: Trotz kleinerer Fläche liegt das Gebäude zwei Stufen über Beispiel 2. Für den Vermieter entstehen 766,08 Euro im Jahr, die bei steigendem CO2-Preis proportional mitwachsen.

Beispiel 4: Doppelhaushälfte mit Flüssiggas

200 m² Wohnfläche, 4.000 Liter Flüssiggas. Ein Liter Flüssiggas entspricht etwa 6,57 kWh.

SchrittRechnungErgebnis
Energiegehalt4.000 l × 6,57 kWh/l26.280 kWh
Emissionen26.280 kWh × 0,227 kg/kWh5.965,56 kg CO2
Spezifischer Ausstoß5.965,56 kg ÷ 200 m²29,8 kg CO2/m²·Jahr
Einstufung27 bis unter 32 kgStufe 5 – Vermieter 40 %, Mieter 60 %
CO2-Kosten insgesamt5,96556 t × 60 €/t357,93 €
Vermieteranteil357,93 € × 40 %143,17 €
Mieteranteil357,93 € × 60 %214,76 €

Bei Flüssiggas ist die Umrechnung die häufigste Fehlerquelle: Wer die Liter mit 10 statt mit 6,57 kWh ansetzt, überschätzt die Emissionen um mehr als 50 Prozent und landet in einer zu hohen Stufe.

Beispiel 5: Fernwärme im denkmalgeschützten Haus

Zwölf Wohnungen, 900 m² Wohnfläche, 180.000 kWh Fernwärme. Der Wärmelieferant weist einen netzspezifischen Emissionsfaktor von 0,22 kg CO2/kWh aus. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, eine Dämmung der Fassade ist untersagt.

SchrittRechnungErgebnis
Emissionen180.000 kWh × 0,22 kg/kWh39.600 kg CO2
Spezifischer Ausstoß39.600 kg ÷ 900 m²44,0 kg CO2/m²·Jahr
Einstufung42 bis unter 47 kgStufe 8 – Vermieter 70 %, Mieter 30 %
CO2-Kosten insgesamt39,6 t × 60 €/t2.376,00 €
Vermieteranteil ohne § 92.376,00 € × 70 %1.663,20 €
Vermieteranteil mit § 9 Abs. 12.376,00 € × 35 %831,60 €
Mieteranteil mit § 9 Abs. 12.376,00 € × 65 %1.544,40 €

Weil öffentlich-rechtliche Vorgaben eine wesentliche energetische Verbesserung verhindern, halbiert § 9 Abs. 1 den Vermieteranteil von 70 auf 35 Prozent. Der Vermieter muss die Denkmalschutzauflage gegenüber dem Mieter nachweisen. Stünden zusätzlich Vorgaben einer Verbesserung der Wärmeversorgung entgegen, entfiele die Aufteilung nach § 9 Abs. 2 vollständig.

Beispiel 6: Grenzfall an der Stufengrenze

500 m² Wohnfläche, 29.800 kWh Erdgas. Ein Fall, der zeigt, wie die Rundungsregel des § 5 Abs. 1 wirkt.

SchrittRechnungErgebnis
Emissionen29.800 kWh × 0,201 kg/kWh5.989,8 kg CO2
Ungerundeter Wert5.989,8 kg ÷ 500 m²11,9796 kg CO2/m²·Jahr
Nach Rundungauf eine Nachkommastelle12,0 kg CO2/m²·Jahr
Einstufung12 bis unter 17 kgStufe 2 – Vermieter 10 %, Mieter 90 %
CO2-Kosten insgesamt5,9898 t × 60 €/t359,39 €
Vermieteranteil359,39 € × 10 %35,94 €
Mieteranteil359,39 € × 90 %323,45 €

Ohne die vorgeschriebene Rundung läge das Gebäude in Stufe 1 und der Vermieter zahlte nichts. Rund 75 kWh weniger Jahresverbrauch – etwa ein Viertel Prozent – hätten dasselbe Ergebnis gehabt. An den Stufengrenzen lohnt es sich deshalb, die Rundung genau nachzurechnen.

Dasselbe Haus über vier Abrechnungsjahre

Wie stark der CO2-Preis durchschlägt, zeigt Beispiel 2 im Zeitverlauf. Emissionen und Stufe bleiben identisch – nur der maßgebliche Zertifikatepreis nach § 4 CO2KostAufG ändert sich:

Mehrfamilienhaus mit 24.120 kg CO2 im Jahr, Stufe 7 (60 % Vermieter)
JahrPreis je TonneCO2-Kosten gesamtVermieterMieter
202330 €723,60 €434,16 €289,44 €
202445 €1.085,40 €651,24 €434,16 €
202555 €1.326,60 €795,96 €530,64 €
202660 €1.447,20 €868,32 €578,88 €

Innerhalb von vier Jahren hat sich die Belastung genau verdoppelt, ohne dass sich am Gebäude etwas geändert hätte. Für Vermieter ist das der eigentliche Hebel des Gesetzes: Der eigene Anteil wächst automatisch mit dem CO2-Preis, während eine Sanierung ihn dauerhaft senkt.

Eigene Werte durchrechnen

Tragen Sie Verbrauch, Wohnfläche und Abrechnungsjahr in den Rechner ein und vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrer Heizkostenabrechnung.

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Quellen und weiterführende Links