Rechenbeispiele zur CO2-Kostenaufteilung
Sechs vollständig durchgerechnete Fälle zeigen, wie unterschiedlich die Aufteilung ausfällt – vom sanierten Neubau, in dem der Vermieter nichts trägt, bis zum unsanierten Ölaltbau mit 80 Prozent Vermieteranteil. Alle Beispiele verwenden den für 2026 maßgeblichen Preis von 60 Euro pro Tonne CO2.
Inhaltlich geprüft am · Rechtsstand: CO2KostAufG in der Fassung vom 23. Juli 2026 · Keine Rechtsberatung
So sind die Beispiele aufgebaut
Jedes Beispiel folgt demselben Rechenweg: Energiegehalt mal Emissionsfaktor ergibt die Emissionen, geteilt durch die Wohnfläche und gerundet auf eine Nachkommastelle ergibt sich der Wert für die Stufentabelle. Die Gesamtkosten werden anschließend im Verhältnis der Stufe geteilt.
Beispiel 1: Sanierter Neubau mit Erdgas
Sechs Wohnungen, 480 m² beheizte Gesamtwohnfläche, 24.000 kWh Erdgas im Jahr. Ein Gebäude auf modernem Effizienzniveau.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Emissionen | 24.000 kWh × 0,201 kg/kWh | 4.824 kg CO2 |
| Spezifischer Ausstoß | 4.824 kg ÷ 480 m² | 10,1 kg CO2/m²·Jahr |
| Einstufung | unter 12 kg | Stufe 1 – Vermieter 0 %, Mieter 100 % |
| CO2-Kosten insgesamt | 4,824 t × 60 €/t | 289,44 € |
| Vermieteranteil | 289,44 € × 0 % | 0,00 € |
| Mieteranteil | 289,44 € × 100 % | 289,44 € |
In Stufe 1 trägt der Vermieter nichts. Das ist gesetzlich gewollt: Wer bereits saniert hat, soll nicht zusätzlich belastet werden. Trotzdem muss die Abrechnung die Einstufung und die Berechnungsgrundlagen ausweisen – sonst greift auch hier das Kürzungsrecht nach § 7 Abs. 4.
Beispiel 2: Teilsaniertes Mehrfamilienhaus
Acht Wohnungen, 600 m² Wohnfläche, 120.000 kWh Erdgas. Fenster erneuert, Fassade ungedämmt – der häufigste Fall im Bestand.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Emissionen | 120.000 kWh × 0,201 kg/kWh | 24.120 kg CO2 |
| Spezifischer Ausstoß | 24.120 kg ÷ 600 m² | 40,2 kg CO2/m²·Jahr |
| Einstufung | 37 bis unter 42 kg | Stufe 7 – Vermieter 60 %, Mieter 40 % |
| CO2-Kosten insgesamt | 24,12 t × 60 €/t | 1.447,20 € |
| Vermieteranteil | 1.447,20 € × 60 % | 868,32 € |
| Mieteranteil (alle Wohnungen) | 1.447,20 € × 40 % | 578,88 € |
Die 578,88 Euro werden anschließend nach dem vereinbarten Verteilerschlüssel der Heizkostenabrechnung auf die acht Wohnungen verteilt – überwiegend verbrauchsabhängig. Der Vermieteranteil von 868,32 Euro muss zuvor von den umlagefähigen Heizkosten abgezogen werden.
Beispiel 3: Unsanierter Altbau mit Ölheizung
Vier Wohnungen, 320 m² Wohnfläche, 6.000 Liter Heizöl. Ein Liter Heizöl entspricht rund 10 kWh.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Energiegehalt | 6.000 l × 10 kWh/l | 60.000 kWh |
| Emissionen | 60.000 kWh × 0,266 kg/kWh | 15.960 kg CO2 |
| Spezifischer Ausstoß | 15.960 kg ÷ 320 m² | 49,9 kg CO2/m²·Jahr |
| Einstufung | 47 bis unter 52 kg | Stufe 9 – Vermieter 80 %, Mieter 20 % |
| CO2-Kosten insgesamt | 15,96 t × 60 €/t | 957,60 € |
| Vermieteranteil | 957,60 € × 80 % | 766,08 € |
| Mieteranteil | 957,60 € × 20 % | 191,52 € |
Der ungünstigere Emissionsfaktor von Heizöl und die schlechte Gebäudehülle addieren sich: Trotz kleinerer Fläche liegt das Gebäude zwei Stufen über Beispiel 2. Für den Vermieter entstehen 766,08 Euro im Jahr, die bei steigendem CO2-Preis proportional mitwachsen.
Beispiel 4: Doppelhaushälfte mit Flüssiggas
200 m² Wohnfläche, 4.000 Liter Flüssiggas. Ein Liter Flüssiggas entspricht etwa 6,57 kWh.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Energiegehalt | 4.000 l × 6,57 kWh/l | 26.280 kWh |
| Emissionen | 26.280 kWh × 0,227 kg/kWh | 5.965,56 kg CO2 |
| Spezifischer Ausstoß | 5.965,56 kg ÷ 200 m² | 29,8 kg CO2/m²·Jahr |
| Einstufung | 27 bis unter 32 kg | Stufe 5 – Vermieter 40 %, Mieter 60 % |
| CO2-Kosten insgesamt | 5,96556 t × 60 €/t | 357,93 € |
| Vermieteranteil | 357,93 € × 40 % | 143,17 € |
| Mieteranteil | 357,93 € × 60 % | 214,76 € |
Bei Flüssiggas ist die Umrechnung die häufigste Fehlerquelle: Wer die Liter mit 10 statt mit 6,57 kWh ansetzt, überschätzt die Emissionen um mehr als 50 Prozent und landet in einer zu hohen Stufe.
Beispiel 5: Fernwärme im denkmalgeschützten Haus
Zwölf Wohnungen, 900 m² Wohnfläche, 180.000 kWh Fernwärme. Der Wärmelieferant weist einen netzspezifischen Emissionsfaktor von 0,22 kg CO2/kWh aus. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, eine Dämmung der Fassade ist untersagt.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Emissionen | 180.000 kWh × 0,22 kg/kWh | 39.600 kg CO2 |
| Spezifischer Ausstoß | 39.600 kg ÷ 900 m² | 44,0 kg CO2/m²·Jahr |
| Einstufung | 42 bis unter 47 kg | Stufe 8 – Vermieter 70 %, Mieter 30 % |
| CO2-Kosten insgesamt | 39,6 t × 60 €/t | 2.376,00 € |
| Vermieteranteil ohne § 9 | 2.376,00 € × 70 % | 1.663,20 € |
| Vermieteranteil mit § 9 Abs. 1 | 2.376,00 € × 35 % | 831,60 € |
| Mieteranteil mit § 9 Abs. 1 | 2.376,00 € × 65 % | 1.544,40 € |
Weil öffentlich-rechtliche Vorgaben eine wesentliche energetische Verbesserung verhindern, halbiert § 9 Abs. 1 den Vermieteranteil von 70 auf 35 Prozent. Der Vermieter muss die Denkmalschutzauflage gegenüber dem Mieter nachweisen. Stünden zusätzlich Vorgaben einer Verbesserung der Wärmeversorgung entgegen, entfiele die Aufteilung nach § 9 Abs. 2 vollständig.
Beispiel 6: Grenzfall an der Stufengrenze
500 m² Wohnfläche, 29.800 kWh Erdgas. Ein Fall, der zeigt, wie die Rundungsregel des § 5 Abs. 1 wirkt.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Emissionen | 29.800 kWh × 0,201 kg/kWh | 5.989,8 kg CO2 |
| Ungerundeter Wert | 5.989,8 kg ÷ 500 m² | 11,9796 kg CO2/m²·Jahr |
| Nach Rundung | auf eine Nachkommastelle | 12,0 kg CO2/m²·Jahr |
| Einstufung | 12 bis unter 17 kg | Stufe 2 – Vermieter 10 %, Mieter 90 % |
| CO2-Kosten insgesamt | 5,9898 t × 60 €/t | 359,39 € |
| Vermieteranteil | 359,39 € × 10 % | 35,94 € |
| Mieteranteil | 359,39 € × 90 % | 323,45 € |
Ohne die vorgeschriebene Rundung läge das Gebäude in Stufe 1 und der Vermieter zahlte nichts. Rund 75 kWh weniger Jahresverbrauch – etwa ein Viertel Prozent – hätten dasselbe Ergebnis gehabt. An den Stufengrenzen lohnt es sich deshalb, die Rundung genau nachzurechnen.
Dasselbe Haus über vier Abrechnungsjahre
Wie stark der CO2-Preis durchschlägt, zeigt Beispiel 2 im Zeitverlauf. Emissionen und Stufe bleiben identisch – nur der maßgebliche Zertifikatepreis nach § 4 CO2KostAufG ändert sich:
| Jahr | Preis je Tonne | CO2-Kosten gesamt | Vermieter | Mieter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | 30 € | 723,60 € | 434,16 € | 289,44 € |
| 2024 | 45 € | 1.085,40 € | 651,24 € | 434,16 € |
| 2025 | 55 € | 1.326,60 € | 795,96 € | 530,64 € |
| 2026 | 60 € | 1.447,20 € | 868,32 € | 578,88 € |
Innerhalb von vier Jahren hat sich die Belastung genau verdoppelt, ohne dass sich am Gebäude etwas geändert hätte. Für Vermieter ist das der eigentliche Hebel des Gesetzes: Der eigene Anteil wächst automatisch mit dem CO2-Preis, während eine Sanierung ihn dauerhaft senkt.
Eigene Werte durchrechnen
Tragen Sie Verbrauch, Wohnfläche und Abrechnungsjahr in den Rechner ein und vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrer Heizkostenabrechnung.
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Quellen und weiterführende Links
- Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) – amtlicher Volltext bei gesetze-im-internet.de
- Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – Rechtsgrundlage des nationalen CO2-Preises
- Leitfaden zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Nationaler Emissionshandel (nEHS) – Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt