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Über den CO2-Steuer-Aufteilungsrechner

Dieses Projekt ist als kostenlose, werbefinanzierte Hilfe für Mieterinnen, Mieter und Vermieter entstanden. Seit Einführung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes im Jahr 2023 stellt sich für Millionen Haushalte dieselbe Frage: Wie werden die CO2-Kosten der Heizung korrekt aufgeteilt – und stimmt der Betrag in der Heizkostenabrechnung überhaupt?

Betrieben wird die Seite von Gabriel Serwas als privates Einzelprojekt aus Würselen bei Aachen. Sie ist unabhängig, gehört keinem Verband und keinem Energieversorger an und finanziert sich ausschließlich über Werbeanzeigen. Beratungsleistungen werden nicht angeboten und nicht vermittelt.

Unsere Grundsätze

Nachvollziehbarkeit

Jeder Rechenschritt ist offengelegt, jede Aussage mit der konkreten Vorschrift belegt – nicht nur mit dem Gesetzesnamen.

Datenschutz

Alle Eingaben bleiben lokal im Browser. Verbrauchsdaten werden nicht übertragen und nicht gespeichert.

Aktualität

Preise und Regelungen werden bei gesetzlichen Änderungen nachgeführt, mit ausgewiesenem Prüfdatum auf jeder Inhaltsseite.

Woher die Daten stammen

Der Rechner arbeitet ausschließlich mit amtlich festgelegten Werten. Verwendet werden:

Bei Fernwärme gibt es keinen gesetzlichen Standardwert – hier ist der netzspezifische Emissionsfaktor des Wärmelieferanten einzutragen, den dieser nach § 3 Abs. 4 CO2KostAufG ausweisen muss.

Wie die Inhalte gepflegt werden

Die Rechtslage in diesem Bereich ändert sich häufig. Allein 2026 wurde das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz über das Gebäudemodernisierungsgesetz um die §§ 5a bis 5d ergänzt, der nationale Emissionshandel ist von Festpreisen auf Versteigerungen umgestellt worden und der Start des europäischen Emissionshandels für Gebäude wurde auf 2028 verschoben.

Jede Inhaltsseite weist deshalb aus, wann sie zuletzt geprüft wurde. Der aktuelle Stand aller Seiten ist der . Grundlage ist das CO2KostAufG in der Fassung vom 23. Juli 2026.

Die Inhalte sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Beurteilung eines Einzelfalls sind ein Mieterverein, ein Eigentümerverband oder eine Rechtsanwältin die richtige Adresse.

Kontakt

Sie haben einen Fehler gefunden, eine Frage zur Berechnung oder einen Verbesserungsvorschlag? Rückmeldungen zu inhaltlichen Fehlern sind besonders willkommen – sie werden geprüft und, wenn berechtigt, zeitnah korrigiert.

Vollständige Anbieterangaben finden Sie im Impressum. Informationen zur Datenverarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung. Eine individuelle Rechtsberatung dürfen wir nicht anbieten.