Über den CO2-Steuer-Aufteilungsrechner
Dieses Projekt ist als kostenlose, werbefinanzierte Hilfe für Mieterinnen, Mieter und Vermieter entstanden. Seit Einführung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes im Jahr 2023 stellt sich für Millionen Haushalte dieselbe Frage: Wie werden die CO2-Kosten der Heizung korrekt aufgeteilt – und stimmt der Betrag in der Heizkostenabrechnung überhaupt?
Betrieben wird die Seite von Gabriel Serwas als privates Einzelprojekt aus Würselen bei Aachen. Sie ist unabhängig, gehört keinem Verband und keinem Energieversorger an und finanziert sich ausschließlich über Werbeanzeigen. Beratungsleistungen werden nicht angeboten und nicht vermittelt.
Unsere Grundsätze
Nachvollziehbarkeit
Jeder Rechenschritt ist offengelegt, jede Aussage mit der konkreten Vorschrift belegt – nicht nur mit dem Gesetzesnamen.
Datenschutz
Alle Eingaben bleiben lokal im Browser. Verbrauchsdaten werden nicht übertragen und nicht gespeichert.
Aktualität
Preise und Regelungen werden bei gesetzlichen Änderungen nachgeführt, mit ausgewiesenem Prüfdatum auf jeder Inhaltsseite.
Woher die Daten stammen
Der Rechner arbeitet ausschließlich mit amtlich festgelegten Werten. Verwendet werden:
- die Stufentabelle der Anlage zu den §§ 5 bis 7 des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes,
- der maßgebliche Zertifikatepreis nach § 4 CO2KostAufG, abgeleitet aus den Festpreisen und dem Preiskorridor des Brennstoffemissionshandelsgesetzes,
- die Standardwerte für Emissionsfaktoren aus der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030,
- die Veröffentlichungen der Deutschen Emissionshandelsstelle zu Versteigerungen und Preisen im nationalen Emissionshandel.
Bei Fernwärme gibt es keinen gesetzlichen Standardwert – hier ist der netzspezifische Emissionsfaktor des Wärmelieferanten einzutragen, den dieser nach § 3 Abs. 4 CO2KostAufG ausweisen muss.
Wie die Inhalte gepflegt werden
Die Rechtslage in diesem Bereich ändert sich häufig. Allein 2026 wurde das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz über das Gebäudemodernisierungsgesetz um die §§ 5a bis 5d ergänzt, der nationale Emissionshandel ist von Festpreisen auf Versteigerungen umgestellt worden und der Start des europäischen Emissionshandels für Gebäude wurde auf 2028 verschoben.
Jede Inhaltsseite weist deshalb aus, wann sie zuletzt geprüft wurde. Der aktuelle Stand aller Seiten ist der . Grundlage ist das CO2KostAufG in der Fassung vom 23. Juli 2026.
Die Inhalte sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Beurteilung eines Einzelfalls sind ein Mieterverein, ein Eigentümerverband oder eine Rechtsanwältin die richtige Adresse.
Kontakt
Sie haben einen Fehler gefunden, eine Frage zur Berechnung oder einen Verbesserungsvorschlag? Rückmeldungen zu inhaltlichen Fehlern sind besonders willkommen – sie werden geprüft und, wenn berechtigt, zeitnah korrigiert.
- E-Mail: post@co2-steuer-aufteilungsrechner.de
- Telefon: +49 176 23513927
- Post: Gabriel Serwas, Aachener Str. 36, 52146 Würselen
Vollständige Anbieterangaben finden Sie im Impressum. Informationen zur Datenverarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung. Eine individuelle Rechtsberatung dürfen wir nicht anbieten.