CO2-Preis 2023 bis 2028: Festpreis, Preiskorridor und ETS 2
Der CO2-Preis hat sich seit 2021 mehr als verdoppelt – und das System dahinter hat sich 2026 grundlegend geändert: Aus festen Preisen wurden Versteigerungen in einem gesetzlichen Korridor. Für die Heizkostenabrechnung gilt dabei eine eigene Regel, die von den Auktionsergebnissen abweicht.
Inhaltlich geprüft am · Rechtsstand: CO2KostAufG in der Fassung vom 23. Juli 2026 · Keine Rechtsberatung
Entwicklung des nationalen CO2-Preises
Der CO2-Preis auf Heiz- und Kraftstoffe wurde 2021 mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz eingeführt. Bis 2025 galten gesetzlich festgelegte Festpreise, ab 2026 wird der Preis in Versteigerungen gebildet.
| Jahr | Preis je Tonne CO2 | Verfahren |
|---|---|---|
| 2021 | 25 € | Festpreis |
| 2022 | 30 € | Festpreis |
| 2023 | 30 € | Festpreis (geplante Erhöhung verschoben) |
| 2024 | 45 € | Festpreis |
| 2025 | 55 € | Festpreis |
| 2026 | 55–65 € | Versteigerung im Preiskorridor, danach Verkauf zu 68 € |
Für die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter sind erst die Jahre ab 2023 relevant, weil das CO2KostAufG nur auf Abrechnungszeiträume anzuwenden ist, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
Welcher Preis für Ihre Abrechnung maßgeblich ist
Entscheidend ist nicht der Preis, den Ihr Versorger tatsächlich gezahlt hat, sondern der „maßgebliche Preis der Emissionszertifikate" nach § 4 Abs. 1 CO2KostAufG. Das Gesetz unterscheidet drei Phasen:
| Abrechnungsjahr | Maßgeblicher Preis | Fundstelle |
|---|---|---|
| bis 2025 | Festpreis nach dem BEHG | § 4 Abs. 1 Nr. 1 |
| 2026 | Mittelwert des Preiskorridors: 60 €/t | § 4 Abs. 1 Nr. 2 |
| ab 2027 | Durchschnittspreis der Versteigerungen vom 1. Juli bis 30. November des Vorjahres | § 4 Abs. 1 Nr. 3 |
2026: 60 Euro, nicht 65 Euro
Obwohl die Versteigerungen 2026 durchweg am gesetzlichen Höchstpreis von 65 Euro endeten, sind für die Aufteilung 60 Euro pro Tonne anzusetzen – der arithmetische Mittelwert des Korridors von 55 bis 65 Euro. Wer stattdessen mit 65 Euro rechnet, kommt auf eine zu hohe Gesamtsumme.
Auf Ihrer Gas- oder Heizölrechnung kann trotzdem ein höherer CO2-Preisbestandteil ausgewiesen sein. Für die Verteilung zwischen den Mietparteien bleibt der gesetzliche Wert maßgeblich.
Für Jahre ab 2027 veröffentlicht das Umweltbundesamt den maßgeblichen Preis spätestens zehn Werktage vor Jahresbeginn auf seiner Internetseite (§ 4 Abs. 2). Diesen Wert tragen Sie im Rechner unter „Eigener Preis" ein.
Die Versteigerungen 2026 im Detail
2026 markiert den Übergang von festen Preisen zu einer marktnahen Preisbildung. Die Zertifikate werden seit dem 1. Juli 2026 wöchentlich an der European Energy Exchange in Leipzig versteigert – allerdings innerhalb enger gesetzlicher Grenzen.
- Preiskorridor: Mindestgebot 55 Euro, Höchstgebot 65 Euro je Zertifikat (§ 12 Abs. 1 der Brennstoffemissionshandelsverordnung).
- 65-Euro-Regel: Wird der Höchstpreis erreicht und übersteigt die Nachfrage das Angebot, kann die Zuteilungsmenge auf das Doppelte erhöht werden. Bereits in der ersten Auktion griff diese Regel.
- Anschließender Festpreisverkauf: Nach dem Ende der Auktionsphase können verbleibende Mengen zu 68 Euro erworben werden.
- Nachkauf 2027: Begrenzte Mengen von Zertifikaten des Jahres 2026 sind bis Ende August 2027 zu 70 Euro erhältlich.
Die Preisaufschläge nach der Auktionsphase sollen verhindern, dass Lieferanten ihren Zertifikatekauf strategisch nach hinten verschieben. Für Mieter und Vermieter ist dieser Mechanismus vor allem indirekt relevant: Er bestimmt, wie hoch der Durchschnittspreis ausfällt, der ab 2027 als maßgeblicher Preis dient.
Was 2027 gilt
Für 2027 ist die Rechtslage im August 2026 noch nicht endgültig geklärt. Die derzeit geltende Fassung des BEHG knüpft den nationalen CO2-Preis ab 2027 an den Preis im europäischen Emissionshandel für Anlagen (EU-ETS 1). Das hätte nach Einschätzung von Marktbeobachtern zu einem Niveau um 80 Euro pro Tonne geführt.
Ein Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vom 2. Juli 2026 sieht stattdessen vor, den Korridor von 55 bis 65 Euro auch 2027 fortzuführen. Die Überschuss- und Nachkaufpreise sollen auf 73 beziehungsweise 75 Euro steigen.
Noch nicht verabschiedet
Der Entwurf befand sich im August 2026 noch im Gesetzgebungsverfahren; mit einer Verabschiedung durch den Bundestag wird nicht vor November 2026 gerechnet. Bis dahin gilt die Fortführung des Korridors nur als geplant, nicht als gesichert.
Unabhängig davon steht die Rechenregel für die Abrechnung fest: Für das Abrechnungsjahr 2027 ist der Durchschnittspreis der Versteigerungen zwischen dem 1. Juli und 30. November 2026 anzusetzen. Da diese Auktionen am Höchstpreis schlossen, ist ein Wert nahe 65 Euro zu erwarten. Verbindlich ist die Veröffentlichung des Umweltbundesamts.
EU-ETS 2 ab 2028
Langfristig soll der nationale Emissionshandel im zweiten europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS 2) für Gebäude und Verkehr aufgehen. Der Start war ursprünglich für 2027 vorgesehen, wurde von den EU-Mitgliedstaaten im November 2025 aber auf den 1. Januar 2028 verschoben.
Im EU-ETS 2 gibt es keinen nationalen Preiskorridor mehr: Der Preis bildet sich europaweit am Markt, begrenzt nur durch eine jährlich sinkende Gesamtmenge an Zertifikaten und Stabilisierungsmechanismen. Prognosen für die Anfangsjahre lagen zuletzt bei 75 bis 90 Euro pro Tonne; der Projektionsbericht der Bundesregierung rechnet mit einem Anstieg auf rund 125 Euro bis 2030.
Für die CO2-Kostenaufteilung ändert sich dadurch nur die Höhe der Kosten, nicht das Verfahren: Das Stufenmodell des CO2KostAufG bleibt anwendbar, und § 4 Abs. 1 Nr. 3 verweist weiterhin auf den Durchschnittspreis der Vorjahresversteigerungen.
Was der CO2-Preis konkret kostet
Umgerechnet auf den Brennstoff wirkt der CO2-Preis moderat, summiert sich über ein Heizjahr aber deutlich. Bei einem Preis von 60 Euro pro Tonne entfallen auf die gängigen Energieträger:
| Energieträger | Emissionsfaktor | CO2-Kosten je Einheit |
|---|---|---|
| Erdgas | 0,201 kg CO2/kWh | rund 1,21 ct/kWh |
| Heizöl | 0,266 kg CO2/kWh | rund 1,60 ct/kWh bzw. 16 ct/Liter |
| Flüssiggas | 0,227 kg CO2/kWh | rund 1,36 ct/kWh |
Ein Mehrfamilienhaus mit 600 m² Wohnfläche und 120.000 kWh Erdgasverbrauch stößt 24.120 kg CO2 aus. Bei 60 Euro pro Tonne ergeben das 1.447,20 Euro CO2-Kosten im Jahr. Der spezifische Ausstoß von 40,2 kg/m² führt in Stufe 7 – der Vermieter trägt 868,32 Euro, die Mietparteien zusammen 578,88 Euro.
Steigt der Preis auf 90 Euro pro Tonne, wächst dieselbe Position auf 2.170,80 Euro. Die Verteilung bleibt gleich, weil die Stufe unverändert ist. Genau daraus entsteht der wirtschaftliche Anreiz zur Sanierung: Der Vermieteranteil skaliert mit dem Preis.
Aktuelle Auktionsergebnisse und die amtlichen Preisveröffentlichungen finden Sie bei der Deutschen Emissionshandelsstelle.
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Quellen und weiterführende Links
- Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) – amtlicher Volltext bei gesetze-im-internet.de
- Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – Rechtsgrundlage des nationalen CO2-Preises
- Leitfaden zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Nationaler Emissionshandel (nEHS) – Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt
- Erstmals Versteigerungen im nationalen Emissionshandel – Umweltbundesamt zum Übergang 2026